Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheider
Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften für alle gewerblichen Betriebe, die Öl und/oder Benzin fördern, verändern oder ölverschmutzte Teile waschen, machen Leichtflüssigkeits- und Koaleszenzabscheider zu einer unverzichtbaren Einrichtung für:
- KFZ-Betrieb
- Tankstellen
- Waschanlagen
Die Abscheider funktionieren durch Schwerkraft, ohne chemische Zusätze, und zusätzliche Reinigung durch Ablagerung von feinsten Öltröpfchen an der Koaleszenzmatte. Das zurückgehaltene Öl schwimmt an der Oberfläche auf und wird dort bis zur Entnahme zwischengespeichert.
Der Stahlbetonbehälter wird aus hochwertigem Stahlbeton nach DIN 4281 gefertigt, wird amtlich güteüberwacht, ist wasserundurchlässig und risssicher nach DIN 1045. Die Innenflächen sind leichtflüssigkeitsbeständig beschichtet.
Optisch und akustische Warnanlagen sind vorgeschrieben.
„Selbsttätige Warneinrichtungen müssen die Leichtflüssigkeitsschichtdicke und das Flüssigkeitsniveau im Abscheider erfassen.
Sofern im Einzelfall auf die selbsttätige Warneinrichtung verzichtet werden soll, ist dies nur mit Zustimmung der örtlichen Behörde möglich unter der Voraussetzung, dass die erforderliche Überhöhung gegenüber dem maßgebenden Niveau auf der Zulaufseite und gegenüber der Rückstauebene eingehalten ist. [DIN 1999-100:2016-12, Kapitel 5.6]
Schutz gegen Austritt von Leichtflüssigkeiten
„Falls die erforderliche Überhöhung gegenüber der Rückstauebene im Einzelfall nicht eingehalten werden kann, ist eine Rückstausicherung oder eine Sicherung in Fließrichtung hinter der Abscheideranlage wie folgt anzuordnen:
- Wenn der Zufl uss zur Abscheideranlage sicher unterbrochen werden kann und/oder eine ausreichende Überhöhung auf der Zulaufseite vorhanden ist, ist als Rückstausicherung ein Rückstauverschluss nach DIN EN 13564-1, Typ 2 bzw. Typ 3F, oder ein nachweislich gleichwertiges System zulässig.
- Wenn der Zufl uss zur Abscheideranlage nicht sicher unterbrochen werden kann, sind Doppelhebeanlagen nach DIN EN 12050-1, DIN EN 12050-2 oder Doppelpumpanlagen nach DIN EN 752 bzw. DIN EN 12056-4 mit Rückstauschleife vorzusehen.
Abwasserhebe- und Pumpanlagen sind mit einer netzunabhängigen Warneinrichtung auszurüsten, die dem Betriebspersonal die Unterbrechung des Abwasserabfl usses optisch und akustisch signalisiert.
Für die Bemessung der Abwasserhebe- bzw. Pumpanlage gilt DIN EN 12056-4. Für den von der Abscheideranlage zugeführten Teilstrom ist die Summe aus Qs (maximaler Schmutzwasserabfluss) und Qr (maximaler Regenwasserabfluss) nach DIN EN 858-2 anzusetzen.“ [DIN 1999-100:2016-12, Kapitel 11.7]
Generalinspektion
„Vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von höchstens 5 Jahren ist die Abscheideranlage, nach vorheriger Komplettentleerung und Reinigung, durch einen Fachkundigen auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und sachgemäßen Betrieb zu prüfen.“ [DIN 1999-100:2016-12, Kapitel 12.7.1]