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Wartung von Abscheideranlagen

Abscheideranlagen sind halbjährlich durch einen Sachkundigen zu warten. Dabei sind die Vorgaben des Herstellers zu beachten.

Zu den Tätigkeiten der Eigenkontrolle sind nach DIN 1999-100 vom Oktober 2003 bei der Wartung einer Abscheideranlage folgende Arbeiten durchzuführen:

  • "Kontrolle des Koaleszenzeinsatzes, falls vorhanden, auf Durchlässigkeit, wenn der Wasserstand vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz deutliche Unterschiede aufweist, und auf Beschädigung. Reinigen oder Austausch des Koaleszenzeinsatzes nach Angaben des Herstellers, soweit vorhanden,
  • Entleerung und Reinigung des Abscheiders, soweit erforderlich (z. Bsp. bei starker Verschlammung),
  • Reinigung der Ablaufrinne im Probenahmeschacht, falls vorhanden."

In einem Wartungsbericht sind die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten zu protokollieren.


Generalinspektion

Bei Abscheideranlagen ist vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen (höchstens alle 5 Jahre) eine Generalinspektion durchzuführen. Durch einen Fachkundigen wird dabei der ordnungsgemäße Zustand und der sachgemäße Betrieb der Abscheideranlage überprüft.

Vor der Generalinspektion muss die Abscheideranlage komplett entleert und gereinigt werden.

Nach DIN 1999-100 vom Oktober 2003 müssen im Rahmen dieser Überprüfung die nachfolgenden Punkte erledigt werden:

  • "Angaben über den Ort der Prüfung, den Betreiber der Anlage unter Angabe der Bestandsdaten, den Auftraggeber, den Prüfer und der zuständigen Behörde;
  • Sicherheit gegen den Austritt von Leichtflüssigkeiten aus der Abscheideranlage bzw. den Schachtaufbauten (Überhöhung/Warnanlage),
  • baulicher Zustand und Dichtheit der Abscheideranlage
  • Zustand der Innenwandflächen bzw. der Innenbeschichtung, der Einbauteile und der elektrischen Einrichtungen, falls vorhanden,
  • Tarierung der selbsttätigen Verschlusseinrichtung durch Gewichts- und Volumenbestimmung des Schwimmers,
  • Vollständigkeit und Plausibilität der Aufzeichnungen im Betriebstagebuch,
  • Nachweise der ordnungsgemäßen Entsorgung der Inhalte der Abscheideranlage"

Eigenkontrolle

Monatlich sind Abscheideranlagen durch einen Sachkundigen auf ihre Funktion zu überprüfen.

Laut DIN 1999-100 sind dabei folgende Arbeiten durchzuführen:

  • "Messung der Schichtdicke bzw. des Volumens der abgeschiedenen Leichtflüssigkeit im Abscheider,
  • Messung der Lage des Schlammspiegels im Schlammfang / Schlammsammelraum,
  • Kontrolle der Funktionsfähigkeit des selbsttättigen Abschlusses im Abscheider und evtl. vorhandener Alarmeinrichtungen (nach Durchführung einer Generalinspektion erstmalig wieder nach 6 Monaten),
  • Sichtkontrolle des Wasserstandes vor und hinter dem Koaleszenzeinsatz (falls vorhanden) bei Wasserdurchfluss, um eine Verstopfung des Einsatzes zu erkennen. Sonderkonstruktionen sind nach der Betriebs- und Wartungsanleitung des Herstellers zu kontrollieren."

Die Ergenisse sind in einem Betriebstagebuch zu erfassen.