Überdachentlüftung
Kläranlagen sind nach DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" über Dach zu entlüften. Die Entlüftung muss auf Wirksamkeit geprüft werden.
- Die Entlüftung muss bei einem Luftdruck von 2 mbar mindestens einem Luftvolumen von 55 m³/h entsprechen.
- Die Entlüftungsleitung sollte möglichst bis zum höchsten Punkt am Gebäude geführt werden. Je höher die Entlüftungsöffnung liegt, um so besser ist die Saugwirkung in der Leitung.
- Von der Kläranlage aus gesehen, besteht die Entlüftungsleitung zunächst aus der Abwasserzulaufl eitung, die aus dem Gebäude kommt mit einem Mindestquerschnitt von DN 150. Diese Zulaufl eitung mündet in das Fallrohr der Haustechnik mit einem Mindestquerschnitt von DN 100 (Toiletten, Waschbecken, Duschen, Waschmaschinen usw.) ein. Das Fallrohr ist mit einem uneingeschränkten Querschnitt als Entlüftungsleitung über das Dach hinauszuführen. Bei fachgerechter Installation ist eine gut funktionierende Entlüftung vorhanden. Bitte beachten Sie, dass diese Entlüftungsleitungen nicht unterbrochen oder an ungeeigneter Stelle kurz über dem Erdboden aus dem Gebäude geführt werden.
- Der Entlüftungsendpunkt muss fachgerecht mit einer Haube versehen sein, an deren Unterkante der Luftstrom austreten kann. Hier ist eine gelegentliche Kontrolle sinnvoll, damit bei Bedarf die Luftaustrittsöffnungen von Verschmutzungen befreit werden. (Diese Kontrolle ist nicht nur sinnvoll für die Funktion Ihrer Kläranlage, dadurch werden gleichzeitig auch in Ihrem Hause Gerüche bei verstopften Entlüftungsleitungen verhindert).
- Die Abwasserleitung zur Kläranlage muss, damit sich kein Stauwasser bildet, in einem gleichmäßigen Gefälle verlegt werden.
- Wie oben beschrieben, ist die Zuleitung zugleich auch die Entlüftungsleitung. Auch zwischen mehreren Kläranlagenbehältern muss die Luft zirkulieren können. Das geschieht durch die Verbindungsleitungen zwischen den Behältern mit einem Mindestquerschnitt von DN 150. Die Rohrverbindungen zwischen den Behältern sollten möglichst nicht länger als ca. 1 m sein.