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Fachverband Kleinkläranlagen Beton e.V.

Sächsische Kleinkläranlagenverordnung in Kraft getreten - jetzt neu bauen und Geld sparen

Mit der am Freitag, den 13. Juli im Amtsblatt veröffentlichten Verordnung stellt der Freistaat den Einsatz von Kleinkläranlagen rechtlich nicht nur auf eine Stufe mit den kommunalen Großkläranlagen, sondern gibt diesen den Vorzug vor Großanlagen.

Im Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft hat man erkannt, dass in der Abwasserentsorgung neue Wege beschritten werden müssen. In der Vergangenheit wurde die Bevölkerungsentwicklung teilweise falsch eingeschätzt und öffentliche Kläranlagen oft zu groß ausgelegt. Die Folgen für die Bürger, immer höhere Abwasserpreise trotz sinkenden Verbrauches, da die hohen Investitionskosten auf die angeschlossenen Haushalte umgelegt werden müssen. Sinkt das Abwasseraufkommen, steigt automatisch der Kubikmeterpreis.

Unter Fachleuten ist längst erwiesen: Vollbiologische Kleinkläranlagen reinigen das Abwasser ebenso gut wie die großen kommunalen Kläranlagen. Wichtig ist, dass auch diese Anlagen richtig dimensioniert und regelmäßig gewartet werden.

Nach Angaben des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft sind heute bereits rund 83 Prozent der Einwohner an die öffentliche Kanalisation und Kläranlagen angeschlossen. Nach Fertigstellung bereits begonnener Maßnahmen wird der Anschlussgrad bis Ende 2008 auf 86 Prozent steigen. Aufgrund der rückläufigen Bevölkerungsentwicklung eignen sich nur noch wenige Gebiete für einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Moderne biologische Kleinkläranlagen sollen diese Entsorgungslücke schließen.

Erst rund 7.600 der insgesamt ca. 245.000 in Sachsen betriebenen Kleinkläranlagen sowie Sicker- und abflusslosen Sammelgruben sind mit der heute vom Gesetzgeber geforderten biologischen Reinigungsstufe ausgestattet.

Spätestens bis zum Jahr 2015 sollen nach dem Willen des Gesetzgebers alle vorhandenen Anlagen erneuert oder ertüchtigt werden. Bei akuter Beeinträchtigung der Umwelt können die Wasserbehörden die betroffenen Anlagenbetreiber zu einem schnelleren Handeln verpflichten. Experten schätzen, dass 75 Prozent der bestehenden Anlagen dringend sanierungsbedürftig sind.

"Jetzt nicht länger mit dem Neubau und der Sanierung von Kleinkläranlagen warten", empfiehlt Dipl.-Ing. Peter Hatje, Vorsitzender des Fachverbandes Kleinkläranlagen aus Beton. Er begründet dies mit stetig steigenden Energie- und Rohstoffpreisen, die die Herstellungskosten von Kleinkläranlagen immer weiter nach oben treiben. 2Aufgrund der zurzeit noch schwachen Nachfrage im sächsischen Kleinkläranlagenmarkt kann der Kunde immer noch von niedrigen Preisen profitieren. Zudem spart man als Betreiber einer Kleinkläranlage bares Geld gegenüber den hohen Entsorgungskosten von Sammelgruben. Und die Kosten für den Einbau einer Anlage sind aufgrund der anhaltenden Flaute in der Bauwirtschaft zur Zeit mehr als moderat. Mit steigender Nachfrage zum Ende des Förderzeitraumes werden die Preise aller Voraussicht nach stark steigen2, so Hatje.

Der Freistaat Sachsen fördert über die Sächsische AufbauBank (SAB) den Neubau und die Sanierung von Kleinkläranlagen mit dem größten Förderprogramm, das die SAB je abzuwickeln hatte. Die Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und einem Betrag je weiteren an die Anlage angeschlossenen Einwohner zusammen. Die Grundförderung deckt die Mindestkapazität einer Kleinkläranlage von vier Einwohnerwerten ab. Die Grundförderung beim Neubau beträgt 1.500 Euro und bei der Nachrüstung 1.000 Euro. Je weiteren Einwohner werden 150 Euro ausgezahlt. Sind bestimmte weitergehende Reinigungsanforderungen zu erfüllen, dann werden die Grundförderung um 300 Euro und der Förderbetrag je weiterem Einwohner um 50 Euro aufgestockt.

Grundstückseigentümer, deren Liegenschaften voraussichtlich nicht an den öffentlichen Kanal angeschlossen werden, können bereits heute bei der SAB die Fördermittel beantragen und mit dem Bau beginnen. Über den Weg zu den Fördermitteln informiert die SAB auf ihrer Internetseite www.sab.sachsen.de.

Der Fachverband Kleinkläranlagen Beton e.V. (FKB) vertritt Hersteller von qualitativ hochwertigen Kleinkläranlagen aus dem bewährten Baustoff Beton. Jedes Produkt mit Brief und Siegel für den Endkunden, denn durch die Allgemeine Bauaufsichtliche Zulassung wird garantiert, dass das jeweils eingesetzte Klärsystem nach deutschen und europäischen Normen sowohl theoretisch als auch praktisch geprüft wurde.

Über die Zusendung eines Belegexemplars an die nachstehende Adresse würden wir uns freuen.

Fachverband Kleinkläranlagen Beton e.V.
Grenzstraße 6
14482 Potsdam
Internet: www.betonverband.de
E-Mail: info@betonverband.de
Telefon: 0331 - 74 000 401
Telefax: 0331 - 74 000 400
Vorsitzender: Dipl.-Ing. Peter Hatje
Geschäftsstelle: RA Gerald Rollett